Voraussetzungen: Um Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen zu können, muss eine Autismus-Diagnose oder eine vergleichbare diagnostische Feststellung einer Kontakt- und Kommunikationsstörung vorliegen.
Schritte zur Beantragung:
1. Diagnosevorlage: Stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige Autismus-Diagnose oder eine vergleichbare diagnostische Feststellung einer Kontakt- und Kommunikationsstörung haben. Diese Diagnose kann von einem Facharzt, Psychologen oder einer anerkannten diagnostischen Stelle erstellt worden sein.
2. Formloser Antrag: Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden bei den zuständigen Kostenträgern (Sozialamt oder Jugendamt) formlos beantragt. Ein formloser Antrag kann wie in diesem Beispiel zum Herunterladen aussehen.
3. Einreichung des Antrags: Reichen Sie den formlosen Antrag zusammen mit einer Kopie der Diagnose bei dem zuständigen Sozialamt oder Jugendamt ein.
4. Rückmeldung abwarten: Nachdem Ihr Antrag eingereicht wurde, wird der Träger der Eingliederungshilfe Ihren Antrag prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei Rückfragen oder für weitere Unterlagen wird man sich ebenfalls bei Ihnen melden.
5. Vorlage der Kostenzusage: Nach Prüfung Ihres Anliegens und Ermittlung des Bedarfs an autismusspezifischen Unterstützungsleistungen (z.B. ITP oder Hilfeplanung) wird Ihnen eine mögliche Kostenzusage übermittelt auf deren Grundlage eine Zusammenarbeit gestaltet werden kann.